Als Verteidiger begleite ich Sie vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, um den Verlauf des Verfahrens positiv zu beeinflussen. Die Strategie des Verfahrens sollte bereits vor der ersten Aussage bei den Ermittlungsbehörden festgelegt werden.
Ich vertrete Sie:
- im Ermittlungsverfahren
- bei Vernehmungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
- während der Untersuchungshaft
- in der Hauptverhandlung
- bei Rechtsmitteln gegen Urteile und Beschlüsse
Selbst wenn gegen Sie bereits ermittelt wird oder eine Anklage erhoben wurde, bestehen häufig verschiedene Möglichkeiten, das Verfahren erfolgreich zu gestalten oder eine möglichst günstige Lösung zu erreichen. Gleiches gilt, wenn bereits ein Urteil gegen Sie vorliegt und Sie die Möglichkeit eines Rechtsmittels prüfen wollen.
Opfervertretung
Nicht nur Beschuldigte benötigen anwaltliche Unterstützung. Auch Opfer einer Straftat haben umfassende Rechte, deren Wahrnehmung wesentlich zum Schutz ihrer Interessen und Durchsetzung ihrer Ansprüche beitragen kann.
Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
- der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüchen im Strafverfahren,
- der Vertretung während des gesamten Strafverfahrens,
- der anschließenden Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit Straftaten.
Eine kompetente Vertretung hilft dabei, Ihre Rechte konsequent wahrzunehmen und die Ihnen zustehenden Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Suchtmitteldelikte
Im Suchtmittelstrafrecht spielen neben der strafrechtlichen Beurteilung häufig auch Fragen der Diversion, gesundheitsbezogene Maßnahmen oder führerscheinrechtliche Konsequenzen eine wesentliche Rolle. Eine frühzeitige und durchdachte Verteidigung kann den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.
Ich unterstütze Sie unter anderem bei Fragen und Verfahren wegen
- des Besitzes oder Erwerbs von Suchtmitteln,
- der Weitergabe oder des Handels,
- der Ein- und Ausfuhr von Suchtmitteln,
- Diversionsmaßnahmen und Therapie statt Strafe,
- verwaltungsrechtlichen Folgeproblemen wie Führerschein oder Gewerbeberechtigung sowie
- allen weiteren Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Suchtmittelgesetz.
Gerade in diesem Bereich können eine frühzeitige anwaltliche Beratung und eine durchdachte Verteidigungsstrategie entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.
Persönliche und engagierte Vertretung
Strafverfahren stellen immer eine massive Ausnahmesituation und Belastung dar. Ich lege besonderen Wert auf eine persönliche Betreuung, eine realistische Einschätzung der Rechtslage und eine transparente Kommunikation. Mein Ziel ist es, frühzeitig eine gute Strategie für das gesamte Verfahren festzulegen und dadurch die bestmögliche Lösung für Ihren individuellen Fall zu erreichen.
