Medizinrecht hat viele Facetten. Die Vertretung von Patienten reicht vom klassischen Kunstfehler über Aufklärungsfehler bis zur Entschädigung von Komplikationen. Dass Patienten ihre Rechte gegenüber Krankenanstalten und Ärzten geltend machen, dient letztlich auch der Qualitätssicherung des österreichischen Gesundheitssystem. Nur wenn auf Fehler aufmerksam gemacht wird, können diese auch behoben werden.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei:
- Behandlungs- und Diagnosefehlern
- Operations- und Therapiefehlern
- Aufklärungsfehlern
- Fehlern bei der Pflege oder Nachbehandlung
- Umfassender Durchsetzung Ihrer Patientenrechte
Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzengeld sowie Verdienstentgang, Behandlungskosten und Pflegekosten durchzusetzen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche bei medizinischen Komplikationen, welche keinen Kunstfehler darstellen, gegenüber dem Patientenentschädigungsfonds geltend zu machen.
Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich gegen Krankenanstaltengesellschaften, Ärzte, Haftpflichtversicherungen und Gebietskörperschaften, als auch im Schlichtungsverfahren vor den Ärztekammern, vor sämtlichen Gerichten und Behörden sowie vor der Patientenentschädigungskommission.
Im Arzthaftungsrecht entscheidet oft die umfassende Prüfung und Aufarbeitung der medizinischen Unterlagen (Krankengeschichte) sowie die Einholung geeigneter Sachverständigengutachten über den Erfolg eines Verfahrens. Ich begleite Sie von der ersten Prüfung Ihres Falles bis zur außergerichtlichen Einigung oder gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wobei mein Fokus im Gerichtsverfahren auf der fachlichen Auseinandersetzung mit den Sachverständigen liegt – für die ideale Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.
